FKN – FACHKUNDENACHWEIS

für Seenotsignalmittel

Die Prüfung zum Erwerb des Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel wird nach dem Sprengstoffrecht durchgeführt.

Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmittel und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Die Prüfung besteht aus einem theoretischem und einem praktischen Teil

Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden „Frage- und Antwortkatalog“ zu beantworten

Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmittel im tatsächlischen Gebrauch nachzuweisen:

  • Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Rauchfackel (orange)
  • Handfackel (rot)
  • Rauchsignal (orange)
  • Signalgeber mit Magazin/ Trommel und
  • Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln – Versagern